Rechtsentscheid des BayObLG vom 20. Juli 1983 - Re Miet 6/82.

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Datum

1984

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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281

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RE

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Zusammenfassung

Bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 MHG ist die Wohnfläche weder nach dem Normblatt DIN 283 noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder einer anderen Rechtsvorschrift zu berechnen; vielmehr ist sie jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Balkonflächen können dabei höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden. -z-

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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 32(1983)Nr.12, S.237-238

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