Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts. Begleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes.

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Köln

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ZLB: 2003/253
ZLB: Ges 3-Beil.54.2002,239A-4
VfK: 03/1535

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RE

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Abstract

Die Reform des Kindschaftsrechts im Jahre 1999 brachte für Beteiligte an familienrechtlichen Verfahren einschneidende Änderungen mit sich. Nicht nur Gerichte und Rechtsanwälte, auch Jugendämter, Beratungsstellen und nicht zuletzt die Familien selbst sind seither mit zum Teil völlig neuen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten konfrontiert. Durch das KindRG wurde als neues Rechtsinstitut der Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) eingeführt. Wurden die Ziele des KindRG erreicht? Welche Auswirkungen hatten die Neuregelungen auf die Arbeitsbelastung der Professionen? Ist die Einführung der Verfahrenspflegschaft geglückt? Diese und zahlreiche weitere Fragen sind Gegenstand einer umfassenden Begleitforschung zur Evaluation des KindRG auf der Grundlage von detaillierten Befragungen. Das Gutachten dokumentiert die Ergebnisse der Interviews mit Fachkräften (Richter, Rechtsanwälte, Jugendämter), Eltern und Kindern und liefert damit ein komplettes Bild der tatsächlichen Auswirkungen der Reform auf alle beteiligten Kreise. difu

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414 S.

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Rechtstatsachenforschung