Geschätzter Brennstoffverbrauch als Grundlage einer Heizkostenabrechnung?
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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ZLB: R 199 ZB 7111
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RE
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Abstract
Was sind die Folgen, wenn eine Ablesung von Gaszählern oder Öltankinhaltsmessern unterlassen wird? Ist es möglich, eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung unter Heranziehung geschätzter Verbräuche zu erstellen? Diese Fragen stellen sich immer dann, wenn der Verbrauch von Brennstoffen nicht ermittelt wurde, trotzdem aber über die Heizkosten abgerechnet werden muss. Eine am Verbrauch orientierte Heizkostenabrechnung setzt z. B. bei einer zentralen Ölheizungsanlage voraus, dass der Bestand an Heizöl zu Beginn und am Ende der Abrechnungsperiode sowie die während der Abrechnungsperiode getankte Ölmenge ermittelt wird. Häufig wird dies versäumt. Der Artikel beantwortet die Frage, unter welchen Umständen der Heizkostenabrechnung eine Schätzung zugrunde gelegt werden kann.
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 10
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S. 569-571