Wiehert hier der Amtsschimmel? Über Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Mietinteressenten, die öffentlich geförderte Sozialwohungen mieten wollen, müssen dem Verfügungsberechtigten einen Berechtigungsschein nach § 5 des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen vorlegen. Der Mietinteressent muss sich eine solche Bescheinigung bei dem jeweils örtlich zuständigen Stellen beschaffen. Dieser Berechtigungsschein war bisher in Niedersachsen gebührenfrei. Aufgrund einer neuen Verordnung können jetzt für die Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen Gebühren erhoben werden, die zwischen DM 20 und DM 2.000 liegen. Berechnungsbeispiele sind gebührenpflichtig. Die Vermieter befürchten dadurch eine schwerere Vermietbarkeit der Sozialwohnungen. hg

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Wohnen/Wohnung, Verwaltung, Sozialwohnung, Mieter, Wohnungsbindungsgesetz, Gebührenordnung, Wohnungssuche, Berechtigung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.3, S.141-142

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Wohnen/Wohnung, Verwaltung, Sozialwohnung, Mieter, Wohnungsbindungsgesetz, Gebührenordnung, Wohnungssuche, Berechtigung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries