§ 35 BBauG. BVerwG, Urteil vom 7.2.1986 - 4 C 30.83. VGH Kassel vom 17.12.1982 - IV OE 106/80.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Der Umbau einer Scheune in ein Wohnhaus im Außenbereich kann nicht auf die Vergünstigung des § 35 Abs. 4 BBauG gestützt werden. Nach dieser Vorschrift kann der Änderung der bisherigen Nutzung ohne wesentliche Änderung einer ehemals gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBauG im Außenbereich privilegierten baulichen Anlage nicht entgegengehalten werden, die Änderung widerspreche den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Der Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus ist eine Änderung der Nutzung unter wesentlicher Änderung der baulichen Anlage. Dies gilt auch dann, wenn das äußere Erscheinungsbild der Scheune im wesentlichen unverändert bleibt. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Scheune, Umbau, Wohngebäude, Nutzungsänderung, Privilegiertes Vorhaben, Außenbereich, Flächennutzungsplan, Zersiedlung, Rechtsprechung, Bauvorhaben, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Recht, Bundesbaugesetz

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Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.13, S.679-680

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Scheune, Umbau, Wohngebäude, Nutzungsänderung, Privilegiertes Vorhaben, Außenbereich, Flächennutzungsplan, Zersiedlung, Rechtsprechung, Bauvorhaben, Bundesbaugesetz, Paragraph 35, Recht, Bundesbaugesetz

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