Fortentwicklung des Städtebauförderungsgesetzes.

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SEBI: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Zusammenfassung

Nach Meinung des Autors sind durch die Novelle des StBauFG alle wichtigen Praktikerforderungen an die Ausgestaltung des Sanierungsrechts im Rahmen des rechtlich möglichen aufgegriffen worden. Das Gesetz, das seit dem 1.1.1985 gilt, erfüllt damit insbesondere alle Voraussetzungen, um die bisher neben dem Gesetz laufenden Länderprogramme zur Stadt- und Dorferneuerung in das StBauFG zu überführen. Stadterneuerung kann damit in allen Ländern und bei allen Maßnahmen auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Die bei den reinen Verwaltungsprogrammen nicht gegebenen, gesetzlich fixierten Rechte und Ansprüche des Bürgers auf Anhörung, Mitwirkung und sozialen Schutz gewährleistet nunmehr auch das vereinfachte Verfahren. Auch für die gemeindliche Praxis bedeutet die Novelle in vielem Erleichterung, wenn auch einen Zuwachs an Verantwortung. rh

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Städtebaurecht, Städtebauförderungsgesetz, Bebauungsplan, Bodenrecht, Stadtsanierung, Novellierung

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 7(1984)Nr. 6, S. 267-271, Lit.

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Städtebaurecht, Städtebauförderungsgesetz, Bebauungsplan, Bodenrecht, Stadtsanierung, Novellierung

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