Der gesetzliche Auftrag zur Nutzungsplanung.
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ZZ
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IRB: Z 900
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
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Zusammenfassung
Raumplanung ist auf physische, im Raum hervortretende Elemente ausgerichtet, hat aber vielfältige soziale und wirtschaftliche Bezüge. Der Autor sieht die Diskrepanz zwischen der breiten Aufgabenstellung der Nutzungsplanung und den beschränkten Aussagemöglichkeiten des Planwerkes "Nutzungsplan". Er betont den Tätigkeitscharakter der Nutzungsplanung. Der Nutzungsplan allein kann keine planadäquate Ordnung schaffen. Nutzungsplanung als "realisierende Aufgabe der planadäquaten Nutzung" ist ein dauernder mit Problemen der Bodennutzung befasster Vorgang. cs
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Raumordnung, Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Planungsorganisation, Planungsträger, Nutzungsplanung, Raumplanung
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DISP, Zürich (1983)Nr.69/70, S.11-19, Lit.Sondernummer Nutzungsplanung.
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Raumordnung, Entwicklungsplanung, Bauleitplanung, Planungsorganisation, Planungsträger, Nutzungsplanung, Raumplanung