Energierechtsreform und kommunale Selbstverwaltung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: 98/772
DST: S 420/41

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GU
RE

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Abstract

Im Zentrum des Rechtsgutachtens geht es um die Frage, ob und ggf. inwieweit der Gesetzgeber bei der Energierechtsreform auf verfassungsrechtliche Schranken der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 Abs. 2 GG stößt. Im Vordergrund steht die Ziel- und Schutzrichtung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß die Reform keine den Gemeinden zustehenden verfassungsrechtlichen Positionen verletzt. Thema von Art. 28 Abs. 2 GG ist die Verbandskompetenz der Gemeinde, nicht die Abgrenzung der Kommunal- gegenüber der Privatwirtschaft. Die Stromversorgung gehört nicht zu einem als unantastbar verstandenen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Der Kernbereich wird heute eher in einer "Signalbedeutung" für den Gesetzgeber gesehen, mit besonderer Vorsicht ans Werk zu gehen, wenn es um die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung geht. Der Grundbestand kommunaler Verantwortung und Entscheidungen in der örtlichen Stromversorgung bleibt durch die Energierechtsreform unberührt. Auch durch die Maßnahmen und Instrumente der Reform, etwa den Konzessionsvertrag, wird nicht in die kommunale Selbstverantwortung eingegriffen. eh/difu

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XIV, 54 S.

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Recht - Technik - Wirtschaft; 76