Die Datenübermittlung. Eine datenschutzrechtliche Bewertung der verschiedenen Formen des Datentransfers unter besonderer Berücksichtigung der Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich.
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SEBI: 92/1839
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DI
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Abstract
Die Untersuchung behandelt den Datenschutz in der Datenübermittlung, speziell im öffentlichen Bereich (Behörden). Zunächst erfolgt die Erläuterung von Datenübermittlung und ihrem Umfeld (Phasen der Datenverarbeitung wie Speicherung, Löschung, Sperrung, Erhebung und Veränderung), wobei die Datenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von 1977 verstanden wird. Es geht um die Zulässigkeit von Zugriffen auf die verschiedenen Datenbanken und -sammlungen. Dabei ist das Kriterium der "Erleichterung des Datenzugriffs für den Empfänger" von Bedeutung und wird als "vereinfachte Verfügbarkeit" bezeichnet und im Lichte des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers (Persönlichkeitsrecht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen) erklärt. Der Autor fordert eine Novellierung des BDSG, ohne eine Überfrachtung vornehmen zu wollen. rebo/difu
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Datenübertragung, EDV, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Novellierung, Rechtsprechung, Verwaltungsorganisation, Behörde, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Information, Recht, Verwaltung
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Tübingen: (1991), IV, 170 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1991)
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Datenübertragung, EDV, Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz, Novellierung, Rechtsprechung, Verwaltungsorganisation, Behörde, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Information, Recht, Verwaltung