Der Grundrechtliche Schutz der Privatsphäre bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von statistischen Daten. Unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983.
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Die moderne Computertechnologie hat es ermöglicht, eine Vielzahl von Daten eines einzelnen Bürgers zu speichern. Die Gefahr eines damit verbundenen Datenmißbrauchs hat zu einer zunehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung in bezug auf die Weitergabe dieser Daten geführt. Der Autor beschäftigt sich deshalb mit den rechtlichen Möglichkeiten und den rechtlichen Grenzen einer Weitergabe von Daten, wobei er umfassend die Ansichten der heutigen Literatur und Rechtsprechung unter Einbeziehung des Volkszählungsurteils berücksichtigt. Er setzt sich mit der Erhebung und Aufbereitung der Statistik durch die Statistischen Ämter selbst wie auch mit der Weitergabe statistischer Daten an Behörden (z. B. an kommunalstatische Ämter) sowie an die Forschung auseinander. kp/difu
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Datenschutz, Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenübertragung, EDV, Computer, Statistik, Volkszählung, Grundrecht, Rechtsprechung, Privatsphäre, Kommunalstatistik, Forschung, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Tübingen: (1985), X; 245 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1985)
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Datenschutz, Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenübertragung, EDV, Computer, Statistik, Volkszählung, Grundrecht, Rechtsprechung, Privatsphäre, Kommunalstatistik, Forschung, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung