Bauplanungsrecht - Gebot der Rücksichtnahme bei einer Betriebserweiterung im Außenbereich. Art.14 GG. § 35 Abs.2 und 3 BBauG. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.Januar 1983 - 4 C 59.79. Bayerischer VGH.

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1984

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Die Bedeutung des Gebots der Rücksichtnahme, wenn ein im Außenbereich vorhandener Stahlbaubetrieb um zwei Lagerhallen erweitert werden soll, die einer zur Nachbargemeinde gehörenden Wohnbebauung gegenüber liegen. Das Urteil erging aufgrund folgender Bestimmungen; Art. 14 GG, §§ 35 II und 35 II BBauG. -y-

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Baurecht 14(1983)Nr.5, S.449-451, Lit.

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