Reformbedingungen der Gemeinden.
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SEBI: Zs 919-4
IRB: Z 898
BBR: Z 71
IRB: Z 898
BBR: Z 71
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KO
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Abstract
Aus der Sicht der Städte und Gemeinden werden die Vorschläge zu einer Reform der Gemeindesteuern dargestellt. 1. Die Städte und Gemeinden müssen die Höhe ihrer Einnahmen selbst bestimmen können. 2. Das Steueraufkommen muss die Zentralität der Städte und Gemeinden wenigstens im groben berücksichtigen und 3. das gefundene System muss auch politisch stabil sein. Die Wirtschaft hat das Interesse einer möglichst niedrigen Gesamtbelastung, sie hat aber auch ein elementares Interesse daran, dass gerade ihre Ansiedlung für die Gemeinde finanziell interessant bleibt. Es sollten aber nicht nur die Interessen der Wirtschaft und der Gemeinden sondern vor allem die Interessen der Bürger berücksichtigt werden. Hier kommt der Autor als Oberbürgermeister einer Großstadt (Bonn) zu dem Ergebnis, dass die große Tarifreform bei der Einkommensteuer Vorrang vor der Abschaffung oder Verminderung der Gewerbesteuer hat. (hg)
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Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Steuerkraft, Steuerreform, Kommunalhaushalt, Reformvorschlag, Tarifstruktur, Recht, Kommunalrecht
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Kommunalwirtschaft (1986), Nr.7, S.243-245
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Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Gemeindesteuer, Steuerkraft, Steuerreform, Kommunalhaushalt, Reformvorschlag, Tarifstruktur, Recht, Kommunalrecht