Der Bürger zahlt. Beleuchtungserneuerung.
Eppinger
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Datum
2015
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Herausgeber
Eppinger
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Schwäbisch-Hall
Sprache
ISSN
0723-8274
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 740 ZB 6798
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei der Erneuerung und Verbesserung von Straßenbeleuchtungsanlagen handelt es sich grundsätzlich um beitragsfähige Maßnahmen. Die Kommunen sind in der Regel verpflichtet, sich ihren Investitionsaufwand über die Erhebung von Ausbaubeiträgen von den Bürgern zurückzuholen. Von einer beitragsfähigen Verbesserung kann gesprochen werden, wenn die Leuchtenzahl erhöht beziehungsweise leistungsfähigere oder haltbarere Leuchtkörper eingebaut werden. Unter einer beitragsfähigen Erneuerung versteht man den Austausch einer abgenutzten öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage durch eine neue Anlage. Alle Arbeiten, die für den laufenden Betrieb einer Straßenbeleuchtungsanlage notwendig sind, zählen nicht als Verbesserung oder Erneuerung.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Der Gemeinderat
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 34