Der Bürger zahlt. Beleuchtungserneuerung.

Glattfeld, Eric H.
Eppinger
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Datum

2015

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Herausgeber

Eppinger

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Schwäbisch-Hall

Sprache

ISSN

0723-8274

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 740 ZB 6798

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Bei der Erneuerung und Verbesserung von Straßenbeleuchtungsanlagen handelt es sich grundsätzlich um beitragsfähige Maßnahmen. Die Kommunen sind in der Regel verpflichtet, sich ihren Investitionsaufwand über die Erhebung von Ausbaubeiträgen von den Bürgern zurückzuholen. Von einer beitragsfähigen Verbesserung kann gesprochen werden, wenn die Leuchtenzahl erhöht beziehungsweise leistungsfähigere oder haltbarere Leuchtkörper eingebaut werden. Unter einer beitragsfähigen Erneuerung versteht man den Austausch einer abgenutzten öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlage durch eine neue Anlage. Alle Arbeiten, die für den laufenden Betrieb einer Straßenbeleuchtungsanlage notwendig sind, zählen nicht als Verbesserung oder Erneuerung.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Der Gemeinderat

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 34

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen