Der wesentliche Inhalt von Landschafts- und Grünordnungsplänen und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung.

Deixler, W.
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1977

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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4

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Zusammenfassung

Das Bayerische Naturschutzgesetz schafft zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine rechtliche Basis für die Landschaftsplanung. Nach Art. 3 BayNaSchG sind ein Landschaftsrahmenprogramm für das ganze Staatsgebiet als Teil des Landschaftsentwicklungsprogramms, Landschaftsrahmenpläne für größere Teile des Staatsgebietes und Landschafts- oder Grünordnungspläne als Grundlage der gemeindlichen Bauleitplanung auszuarbeiten.

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In: Gartenamt, Hannover 26 (1977), Nr. 6, S. 389-394

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