Korruptionsbekämpfung durch Rechtsetzung.

Tenea
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Tenea

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Berlin

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ZLB: 2003/1624

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DI

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Abstract

Seit Beginn der 1990er Jahre wird in Deutschland, ausgelöst durch immer wieder neue Skandale, verstärkt über das Thema Korruption diskutiert. Neben Politik und öffentlicher Verwaltung stehen auch Unternehmen in der Kritik. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 reagiert, welches Grundlage der rechtssoziologischen Arbeit ist. Sie konzentriert sich dabei auf Korruption in der öffentlichen Verwaltung. Zunächst werden grundlegende Erkenntnisse zur Korruption erarbeitet und dargestellt. Darauf aufbauend werden die Ursachen und Bedingungen für das Entstehen von Korruption auf individueller Ebene erarbeitet. Hierfür werden sowohl theoretische Überlegungen als auch Erfahrungen aus der Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis herangezogen. Im Anschluss daran werden die Maßnahmen des Gesetzgebers auf diese Ergebnisse hin durchleuchtet. Unter den gleichen Voraussetzungen folgt eine Untersuchung zur strukturellen Korruption in der öffentlichen Verwaltung. Schließlich wird die angestrebte Verwaltungsreform daraufhin untersucht, ob sie den Ansprüchen an eine effektive Korruptionsbekämpfung und -prävention standhält. difu

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169 S.

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Juristische Reihe TENEA; 5