Sicherheit im Wohnumfeld. Gegenüberstellung von Angsträumen und Gefahrenorten.
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Datum
2015
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DE
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Hannover/Berlin
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FO
EDOC
EDOC
Autor:innen
Zusammenfassung
Über kleinräumige Kriminalitätslagebilder durch die Polizei (internes Papier) wurden Gefahrenorte definiert und mit den Angsträumen verglichen. Ein kleinräumiges Kriminalitätslagebild ist hilfreich wenn die Daten validiert und qualitativ kontrolliert sind. Das heißt: Das Lagebild liefert Informationen über Straftaten und Ordnungsstörungen im Zusammenhang mit der architektonisch-räumlichen Umgebung und der sozialen Nachbarschaft (raumbezogene Kriminalität). Mit zielorientierten, präventiven Maßnahmen ist es möglich Straftaten und Ordnungsstörungen bereits während der Planungsphase von Gebäuden oder in bestehenden Nachbarschaften zu beeinflussen/verhindern. Das polizeiliche Wissen über das Tätervorgehen ist maßgebend um Straftatgelegenheiten zu reduzieren.
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Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
19 S.