UVP-Pflicht und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die aktuelle Gesetzgebung stellt an Biogasanlagen neue genehmigungsrechtliche Anforderungen.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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Abstract

Neuregelungen sowohl des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts als auch des Immissionsschutzrechts haben neue Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen mit sich gebracht. Diese haben Auswirkungen darauf, ob bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen sind. Wie Biogasanlagen zu behandeln sind, bestimmt sich nach den eingesetzten Substraten und anhand der Kapazität der Anlage. Ferner können sich Besonderheiten ergeben, wenn die Biogasanlage als Nebenanlage zur Erzeugeranlage - also einer Tierhaltungsanlage - geplant wird. Einige Bundesländer haben zwischenzeitlich durch Erlasse Regelungen für strittige Fragestellungen erarbeitet, in anderen Bundesländern bestehen im Vollzug weiterhin erhebliche Unsicherheiten.

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S. 31-34

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