Wohngeldreform 2020 bewirkt dauerhafte Stärkung des Wohngeldes. Datengrundlagen zur Wohngeldreform 2020.
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DE
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Bonn
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2193-5017
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ZLB: Kws 505/211
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Abstract
Seit dem 1. Januar 2020 werden rund 660.000 Haushalte durch das verbesserte Wohngeld mit einem höheren Miet- oder Lastenzuschuss bei ihren Wohnkosten unterstützt. Die Wohngeldreform war notwendig, da seit der letzten Reform im Jahr 2016 die Mieten in vielen Regionen gestiegen waren und die Zuschussquote für die Wohngeldhaushalte gesunken war. Da auch die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Wohnkosten bislang nicht regelmäßig angepasst wurden, war zuletzt die Überschreiterquote gestiegen. Die Miete oder Belastung bei Wohneigentum konnte also nicht in vollem Umfang in die Wohngeldberechnung einfließen. Insgesamt hatte sich die Anzahl der Haushalte, die von dem staatlichen Wohnkostenzuschuss profitieren, seit 2016 bis zum Inkrafttreten der Wohngeldreform 2020 um etwa 20 Prozent verringert. Durch die Dynamisierung des Wohngeldes wird künftig verhindert, dass die Anzahl der Empfängerhaushalte rasch nach einer Reform wieder absinkt. Für angespannte Wohnungsmärkte mit einem hohen Mietenniveau wurde eine neue Mietenstufe eingeführt, so dass die Wohngeldhaushalte höhere Wohnkosten bei der Berechnung des Wohngeldes zugrunde legen können. Diese Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung wurden auch in den übrigen Mietenstufen angehoben und die Höhe des Wohngeldes ist insgesamt um rund 30 Prozent gestiegen.
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BBSR-Analysen KOMPAKT; 07/2020