Anrechnung eines Schwimmbades auf die Wohnfläche.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1985

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 102

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Gerichtsurteil, nach dem die Fläche eines Schwimmbades, das zum Zeitpunkt der Schlussabnahme noch als Trocken- und Abstellraum ausgewiesen war, der Wohnfläche zugerechnet werden muss, weil der spätere Einbau des Schwimmbades an den vorbereiteten Maßnahmen bereits erkennbar war und das Genehmigungsverfahren dafür lief. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen vom 12.3.85 bedeutet für den Bauherrn, dass durch Überschreiten der gesetzlich festgelegten Wohnfläche steuerliche Vergünstigungen entfallen. (ha)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Sanitär- und Heizungstechnik 50(1985), Nr.10, S.A32

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen