Begutachtungen im Umweltschutz - Arbeiten unter Kritik von Unternehmern, Behörden und Nachbarschaft.
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1980
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Anlagen der nachstehend aufgeführten Problemkreise schaltet die Genehmigungsbehörde nach BImSchG dann einen Sachverständigen ein, wenn die vorhandenen Unterlagen für sie keine Entscheidung darüber zulässt, ob die Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren oder Belästigungen für die Nachbarschaft verursacht. Problemkreise sind: Naturschutz, Landschaftspflege, Abfallbeseitigung, Umweltchemikalien, Radioaktivität, Strahlenbelastung, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Die Problematik dieses durch Gesetze und Verordnungen vorgeschriebenen Verfahrens wird aufgezeigt. roe
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TUe 20(1979)Nr.12, S.381-385, Abb.