Rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden. Ein Vergleich der kommunalwirtschaftsrechtlichen Regelungen in den Bundesländern. 2., aktual. Fassung.
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Berlin
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Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen durch Betrieb eines Windenergieprojekts gilt als eine Möglichkeit der Teilhabe und der kommunalen Wertschöpfung. Neben möglichen Gewerbesteuereinnahmen und Einkünften aus Verkauf oder Verpachtung von Flächen können so weitere Mittel für den Gemeindehaushalt generiert werden. Eine regionale Wertschöpfung durch die Gemeinden gilt außerdem als ein sinnvolles Mittel der Akzeptanzförderung. Für die Gemeinden gelten dabei besondere rechtliche Vorgaben, die sich von einer privaten Beteiligung der Bürger an Windenergieprojekten unterscheiden. Die wesentlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Kommunalwirtschaftsrecht der Länder, welches das grundgesetzliche verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung konkretisiert. Danach muss die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden grundsätzlich einem öffentlichen Zweck (Zweckgebundenheit) dienen, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistungsfähigkeit und Bedarf der Gemeinde stehen (Angemessenheit) und die angestrebte Aufgabe besser als oder gleich gut erfüllen wie ein privater Akteur (Subsidiarität). Diese sogenannte Schrankentrias findet sich in unterschiedlicher Ausgestaltung in allen Gemeindeordnungen der Länder. Die rechtlichen Regelungen (aktualisiert mit Stand August 2016) werden vergleichend dargestellt und erläutert.
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