Merkblatt DWA-M 103. Hochwasservorsorge für Abwasseranalgen.

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Hennef

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ZLB: 4-2007/547

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Abstract

Unter Hochwasservorsorge im Sinne des Merkblattes ist die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, die zum Schutz der Abwasseranlagen vor materiellen Schäden durch Überflutung, zur weitest möglichen Sicherung des Entwässerungskomforts sowie zur Minimierung von Betriebsunterbrechungen und Umweltbeeinträchtigungen durch Abwasseranlagen dienen. Die Hochwasservorsorge für Abwasseranlagen kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss sich einbinden in die allgemeine Hochwasservorsorge der Gebietskörperschaft. Bei der Hochwasservorsorge nehmen die Abwasserbehandlungsanlagen einen besonderen Stellenwert ein, da durch vom Hochwasser geflutete Kanalnetze oder durch hochwasserbedingte Abflussbehinderungen eine direkte Gefährdung tief liegender Gebiete erfolgen kann. Neben diesen unmittelbaren Hochwassergefahren können hochwasserbedingte Betriebsstörungen der Abwasserableitung und -behandlung zu Umweltbeeinträchtigungen führen. Darüber hinaus ist der Objektschutz der Abwasseranlagen Gegenstand der Hochwasservorsorge mit dem Ziel materielle Schäden zu vermindern und eine möglichst hohe Betriebsbereitschaft während und nach Hochwasserereignissen sicherzustellen. Grundsätzlich richten sich Planung, Bau und Betrieb der Abwasseranlagen nach den gesetzlichen Anforderungen und den daraus abgeleiteten Genehmigungen und Erlaubnissen. difu

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57 S.

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