Umweltverträglichkeit des Städtebaus - wie wird es weitergehen?
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1988
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ZZ
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
Die Umweltverträglichkeit des Städtebaus weist zumindest im biologisch-ökologischen Bereich noch große Lücken und Mängel auf. Vom Städtebau gehen mit die schwersten Eingriffe in Natur und Landschaft aus, ohne daß die Verpflichtung zur Unterlassung, Minderung, Ausgleich oder Ersatz bisher ernsthaft zum Tragen gekommen wäre. Die Novelle des Bauplanungsrechts von 1986, das Baugesetzbuch, hat hierbei fast völlig versagt. Der Entwurf des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes, UPVG, bindet sich zu einseitig an den Vorhabenstatbestand und wird, wenn eine weitergehende Regelung nicht erreicht wird, für den Städtebau geringe Bedeutung erlangen. Die Hoffnungen richten sich daher auf den Entwurf zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, und zwar auf die Bestimmungen für die Landschafts- und Grünordnungspläne und für die Eingriffsregelung. (-y-)
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UVP-Report 2(1988), Nr.3, S.15-17, Lit.