Die Bindungen bei der Vergabe von Sozialwohnungen.
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1985
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Da Sozialwohnungen teilweise mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, sind öffentlich-rechtliche Bindungen begründet worden, die bei der Vermietung einer Sozialwohnung vom Vermieter zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Regelungen sind hauptsächlich im Wohnungsbindungsgesetz enthalten. Sie werden auszugsweise und erläutert wiedergegeben. Neben der Bindung bei der Vergabe bestehen noch Verpflichtungen bezüglich der Miethöhe, die im 2. Wohnungsbaugesetz verankert sind. Es wird auf die Rechtsprechung bei der Vergabe einer Sozialwohnung an einen nichtberechtigen Mieter hingewiesen. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.10, S.496-497