Berechnung und Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen. Themenkomplex Sportanlagen und Umweltbelange.
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1986
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Zusammenfassung
Lärmschutzmaßnahmen bei Sportanlagen sind dort notwendig, wo die Lärmbelästigung die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte überschreitet. Die Schallstärke und -ausbreitung wird durch Messung oder Berechnung festgestellt. Mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Schallentwicklung und -ausbreitung im Innenraum werden kurz angesprochen. Ausführlich werden die Lärmschutzmaßnahmen in den Außenanlagen - Erdwall, Kombination Erdwall/Lärmschutzwand, Lärmschutzwand, Steilwall, Schutzpflanzung beschrieben, die Zusammensetzung der Kosten erläutert. (st)
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SB.Sportstättenbau und Bäderanlagen, 20(1986), Nr.2, S.152-157, Abb.;Lit.