Von Menschen- und Grundrechten. Ein Beitrag zur Ergänzung des Grundgesetzes nach Abschluß der Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bund und Ländern.

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Hamburg

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ZLB: 93/4759-4

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Abstract

Der Beitrag zur Ergänzung des Grundgesetzes nach Abschluß der Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission (GKV) von Bund und Ländern durch den Hamburger Ausländerbeauftragten versteht sich als ein Plädoyer für den gesellschaftlichen Frieden. Er fordert, das per Verfassung zu gewähren, was zu gewähren man auf Grund des Völkerrechts sich verpflichtet hat und was in vielen Landesverfassungen bereits steht. Versammlungsfreiheit. Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, die Freiheit der Berufswahl, das Widerstandsrecht sind als Menschenrechte auszuweisen. Nach den Empfehlungen der GKV gelten diese wichtigen Menschenrechte weiterhin nicht für alle Menschen, sondern bleiben an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. goj/difu

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32 S.

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