Die Hauptstadt in der deutschen Rechtsgeschichte.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Bonn
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2004/101
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Arbeit untersucht die juristische Bedeutung der Hauptstadt als Rechtsbegriff. Im Zentrum der Untersuchung steht die deutsche Rechtsgeschichte. Es wird untersucht, ob die verschiedenen Rechtssysteme in den einzelnen Epochen der deutschen Geschichte eine deutsche Hauptstadt kannten und was sie darunter verstanden, wobei sich der Blick auf die unterschiedlichen Organe zur Lenkung des Staatswesens und ihre Kompetenzen richtet. Da die Frage nach der Hauptstadt ohne die Beschäftigung mit bestimmten Städten, die besondere rechtliche, politische oder symbolische Funktionen für den Gesamtstaat zu verschiedenen Zeiten ausübten, unvollständig bleibt, erweitert sich die Untersuchung auf die entsprechenden Städte. Der Gang der Darstellung folgt streng der Chronologie, beginnend mit dem im Jahre 800 n.Chr. gegründeten Heiligen Römischen Reiches bis zur Sitznahme von Bundestag und Bundesregierung am 1.9.1999 in Berlin und des Bundesrates am 29.9.2000. Aus der Zusammenschau, auch in Vergleichen mit der Hauptstadtproblematik in anderen Staaten, wird abschließend die Frage beantwortet, inwieweit eine einheitliche juristische Begrifflichkeit für das deutsche Hauptstadtverständnis existiert. goj/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
172 S.