Das Vorhaben der kodifikatorischen Vereinheitlichung des Umweltrechts.

Florentz
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Florentz

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DE

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München

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ZLB: 96/2163

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Zusammenfassung

Die Vereinheitlichung der bislang auf 2.000 Bundesgesetze verstreuten Rechtssätze zur Umwelt ist ein anerkanntes Desiderat. Zwei Wege sind denkbar: die "sektorale Angleichung der einzelnen umweltrechtlichen Fachgesetze" oder die Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzes. Letzteres wird von der Bundesregierung favorisiert. Für den Autor ist ein einheitliches Umweltgesetzbuch aus verschiedenen Gründen die bessere Alternative: Erstens weil es gesetzestechnisch ohne weiteres möglich sei, der unübersichtlichen und sich fortwährend im Wandel befindlichen Regelungsmaterie durch Verwendung von offenen Normen und Generalklauseln Herr zu werden. Zweitens könnten die bisherigen sektoralen Fachgesetze als Kapitel des Besonderen Teils in das Gesetzbuch integriert werden, so daß ihr "bewährter normativer Zusammenhang" beibehalten werden könnte. Und drittens sei von einem vor die Klammer gezogenen umweltrechtlichen Instrumentarium in einem Allgemeinen Teil eine große Effektivität zu erwarten. Der Autor beurteilt auch die Vereinbarkeit eines einheitlichen nationalen Umweltgesetzes mit EG-Recht positiv. gar/difu

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176 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 460