Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Wirksames Instrument für vernünftigen Umweltschutz.
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1986
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Zusammenfassung
Am 16. Mai 1986 hat das Eidg. Departement des Innern den Entwurf für die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Vernehmlassung geschickt. Bis Ende September 1986 sind die Vernehmlassungen abzugeben. Die Grundzüge für die Ausgestaltung der UVP sind die Art. 9 des am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzten Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) enthalten. Für die näheren Bestimmungen, insbesondere die Bezeichnung der prüfungspflichtigen Anlagen, wird auf die jetzt im Entwurf vorliegende Verordnung verwiesen. (-z-)
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In: Schweiz.Ing.u.Architekt, 104(1986), Nr.44, S.1103-1106, Abb.