Aufgabengliederungsplan - Zuordnung der Aufgaben nach dem Ausbildungsförderungsgesetz.

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KGST R 12/70

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Abstract

Hinsichtlich der Zuordnung der Aufgaben nach dem Ausbildungsförderungsgesetz im Rahmen des Aufgabengliederungsplans werden in der Kommunalverwaltung unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Zuordnung einer neuen Aufgabe zu einer der 42 Aufgabengruppen des Aufgabengliederungsplans der KGSt ist entsprechend der Bildung der Aufgabengruppen nach dem Prinzip der Artgleichheit und der Artverwandtschaft vorzunehmen. Unter diesem Gesichtspunkt empfiehlt dieser Bericht eine Zuordnung der Aufgaben nach dem Ausbildungsförderungsgesetz zur Aufgabengruppe 51 Jugendhilfe. Allerdings ist aus örtlichen Gründen wegen der engen organisatorischen Beziehungen zu den der Aufgabengruppe 50 Sozialhilfe zugeordneten Ausbildungshilfen eine Zuordnung zur Aufgabengruppe 50 möglich.

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Keywords

Ausbildungsförderungsgesetz, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Aufgabengliederungsplan, Organisation, Verwaltung

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Köln: (1970), 8 S.,

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Ausbildungsförderungsgesetz, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Aufgabengliederungsplan, Organisation, Verwaltung

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KGSt-Rundschreiben; 12/70