Staatliche Unternehmen und die Daseinsvorsorge nach Marktregeln - Zugleich eine Klarstellung des Prüfungsmaßstabs der Monopolkommission zum sparkassenrechtlichen Regionalprinzip.

Kohlhammer
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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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Abstract

Staatliche Unternehmen sind nicht nur Teile der Staatsorganisation, sondern unterliegen bei ihrer Markttätigkeit den Wettbewerbsregeln. Dazu gehört Art. 106 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nach dem die Mitgliedstaaten in Bezug auf staatliche Unternehmen keine gesetzlichen Maßnahmen treffen oder beibehalten dürfen, die wettbewerbswidrig im Sinne der Europäischen Verträge sind. Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Monopolkommission in ihrem 20. Hauptgutachten Bedenken gegen das sparkassenrechtliche Regionalprinzip geäußert. Die geprüfte Vorschrift wird in den Stellungnahmen zum Hauptgutachten zumeist vernachlässigt. Der Beitrag plädiert allgemein für eine stärkere Berücksichtigung wettbewerblicher Gesichtspunkte in Bezug auf die Markttätigkeit staatlicher Unternehmen.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 12

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S. 500-508

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