Die ungeschriebenen (ungesetzten) Rechtsquellen der Verwaltung im Lichte des Grundgesetzes.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 73/704
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Da dem Schrifttum zum Verwaltungsrecht offensichtlich kein einheitlicher Rechtsquellenbegriff zugrunde liegt, beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung zunächst mit der Klärung und Abgrenzung der Grundbegriffe ,,Rechtsquelle'' und ,,Rechtssatz''. Nach dieser terminologischen Grundlegung wird gefragt, ob und inwieweit das Grundgesetz ungeschriebene Rechtsquellen der Verwaltung anerkennt und welche Auswirkung der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes auf die ungeschriebenen Rechtsquellen, vor allem auf das Gewohnheitsrecht hat. Nach einer Darstellung des Standes der Literatur zu diesen Fragenkomplex wird dann die ,,Rechtsquelleneigenschaft der Rechtsgrundsätze'' untersucht und die Bedeutung des Gewohnheitsrechts als Rechtsquelle der Verwaltung ausführlich erörtert. Als Ergebnis wird u. a. festgestellt, daß sich nach dem Grundgesetz auf allen Stufen der Rechtsordnung verwaltungsrechtliches Gewohnheitsrecht bilden kann; allerdings hat dieses nur Gültigkeit als Ergänzung verwaltungsrechtlicher Rechtssätze.
Beschreibung
Schlagwörter
Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Geltungsbereich, Grundgesetz, Gewohnheitsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Würzburg, Diss.-Druck Schmitt & Meyer (1970) X, 181 S., Lit.; Zus.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Geltungsbereich, Grundgesetz, Gewohnheitsrecht