Ombuds- und Beschwerdestellen in der Jugendhilfe in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Beitrags zum "Lernen aus Fehlern im Kinderschutz".

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Köln

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AGFJ: 10/F2226

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Abstract

Ombuds- und Beschwerdestellen der Kinder- und Jugendhilfe sind in Deutschland noch relativ neu. Die bundesweit erste Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe wurde 2002 in Berlin als Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gegründet. Weitere Initiativen wurden gebildet und haben sich im Jahr 2008 in einem Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe zusammengeschlossen. Die vorliegende, im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen erstellte Expertise gibt einen Überblick über die bestehenden Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Insbesondere die Arbeit einrichtungsexterner, aber auch interner Beschwerdestellen wird vorgestellt, und es wird der Frage nachgegangen, ob und ggf. inwiefern Ombudsstellen Hinweise auf Fehler im Kinderschutz aus der Betroffenenperspektive liefern können und ob sie potenziell im Sinne des Lernens aus Fehlern im Kinderschutz zu erweitern oder zu nutzen wären.

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58 S.

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Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz; 1