Genossenschaftliche Elemente bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dargestellt am Beispiel der Handwerksinnungen und der Wirtschaftskammern.

Regensberg
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Regensberg

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DE

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Münster

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ZLB: 92/2703

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Zusammenfassung

Öffentlich-rechtliche Genossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung gemeinsamer privater und öffentlicher Interessen. Dazu werden auch die Handwerksinnungen und die Wirtschaftskammern (Industrie- und Handelskammern) gezählt, die Gegenstand der Untersuchung sind. Folgende Elemente der Genossenschaft weisen die untersuchten öffentlich-rechtlichen Genossenschaften auf: Förderung der Mitglieder nach außen gegen Staat und Öffentlichkeit und nach innen durch Serviceleistungen und -einrichtungen; keine Förderung von Nichtmitgliedern (Identitätsprinzip); persönlicher Charakter der Mitgliedschaft (gleiches Stimmrecht aller Mitglieder, keine Übertragbarkeit der Mitgliedschaft) und Selbstverwaltung. Die genossenschaftlichen Grundsätze der Selbsthilfe und Solidarität sind nur bei den Handwerkskammern (Innungen) voll verwirklicht. Auch die Wirtschaftskammern können als öffentlich-rechtliche Genossenschaften bezeichnet werden. lil/difu

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279 S.

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Kooperations- und genossenschaftswissenschaftliche Beiträge; 27