Der Schutz von Einzelbäumen im Innenbereich durch die Eingriffsregelung.

Louis, Hans Walter
Heymann
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Datum

2017

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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Gemeinden erlassen häufig keine Baumschutzsatzungen oder heben bestehende Satzungen auf, weil sie Ihren Bürgern mehr Freiheiten in der Gartengestaltung einräumen möchten. Je nach landesrechtlicher Ausgestaltung der Vorschriften über die Eingriffsregelung werden Bürger, die in einem Bereich ohne Baumschutzsatzung einen Baum fällen wollen, mit der Pflicht konfrontiert, für die Fällung eines Baumes eine Genehmigung nach der Eingriffsregelung von der Naturschutzbehörde einzuholen. Hat eine Gemeinde ihre Baumschutzsatzung aufgehoben, um den Bürger die Fällung von Bäumen ohne Genehmigung zu ermöglichen, führt die Notwendigkeit einer Genehmigung nach der Eingriffsregelung bei den örtlichen Politikern und den betroffenen Bürgern zu Frustrationen. Der Beitrag soll darstellen, wann für das Fällen von Bäumen im Innenbereich eine Eingriffsgenehmigung erforderlich ist und wie sich deren Erteilung gestaltet.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 13

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 823-827

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen