Die neuen Befugnisse im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz zum Erlass von Aufenthaltsgeboten, Kontaktverboten sowie zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Symbolgesetzgebung oder sicherheitspolitische Notwendigkeit?
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Im April 2018 brachte die nordrhein-westfälische Landesregierung den "Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in NW - Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes NW" (NW LT-Drs. 17/2351) in den Landtag ein. Hierdurch sollte zum Erlass von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ermächtigt werden. Die an bestehenden bayerischen Parallelregelungen insbesondere kritisierte Bezugnahme auf die "drohende Gefahr" berücksichtigte der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (NW LT-Drs. 17/3865) teilweise. Nachfolgend wird hinterfragt, inwieweit das mit Wirkung zum 14. Dezember 2018 geänderte nordrhein-westfälische Polizeigesetz den Erlass von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und EAÜ verfassungskonform legitimiert.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 6
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S. 221-231