Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie TA Lärm. 10., vollst. überarb. Aufl.

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München

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ZLB: R 687/338i

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Abstract

Der Kommentar ist auf dem Gesetzesstand Juli 2013 (BImSchG). Schwerpunkt der Neuauflage ist die Einarbeitung der zahlreichen Änderungen durch das neue Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 8. April 2013. Die Richtlinie dient der verstärkten Berücksichtigung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten. Mit der Umsetzung werden Vorgaben zur Anpassung der Genehmigungsauflagen an europäische Standards und zur Durchführung von Umweltinspektionen geregelt sowie neue Rückführungspflichten bei der Stilllegung von Anlagen Neu eingefügt wird u.a. ein § 52a BImSchG zu Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen. Ein neuer § 61 BImSchG regelt Berichterstattungspflichten an die Europäische Kommission. Darüberhinaus sind folgende weitere Änderungsgesetze eingearbeitet: Art. 2 Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27.6.2012; Art. 2 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.2.2012; Art. 8 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8.11.2011. Berücksichtigt wurden auch mehrere Änderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnungen.

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XXII, 1026 S.

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