Der Abschluß von Zeitmietverträgen und die Duldungsverpflichtung des Mieters bei Wohnungsmodernisierungen.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20.12.1982 wurden die bisherigen Regeln über die Duldungsverpflichtung des Mieters bei Verbesserungs- und Modernisierungsmaßnahmen geändert, um so dem Vermieter die Erhaltung und Verbesserung vorhandenen Wohnraums zu erleichtern. Der Autor stellt die Änderungen vor und erörtert die einzelnen Rechtsfolgen wie Sonderkündigungsrecht, Schutzpflichten etc. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Wohnungsmodernisierung, Zeitmietvertrag, Duldungspflicht
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.47, S.2665-2669, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Wohnungsmodernisierung, Zeitmietvertrag, Duldungspflicht