Stimmenthaltungen in der Wohnungseigentümerversammlung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 877
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Ablauf, die Bewertung und Verkündung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind in der Praxis mit vielfachen Schwierigkeiten behaftet. Verunsichert hat insbesondere die Frage, wie Stimmenthaltungen und nicht abgegebene Stimmen bei Mehrheitsbeschlüssen nach § 25 WEG zu werten sind. Mit seinem Beschluß vom 8.12.1988 hat der Fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für lang erhoffte Klarheit über die Bewertung von Stimmenthaltungen in der Wohnungseigentümerversammlung gesorgt. Soweit der Verwalter zu zukünftigen Versammlungen die Ja- und Nein-Stimmen ebenso wie die Enthaltungen und ungültigen Stimmen bei der Protokollierung eines Beschlusses berücksichtigt und nicht - wie vielfach Praxis insbesondere bei mündlichen Abstimmungen - nur aus den Nein-Stimmen und Enthaltungen auf das Ergebnis schließt, werden Beschlüsse wegen falscher Bewertung des Ergebnisses kaum noch mit Erfolg angegriffen werden können. Für die Praxis der Wohnungseigentümerversammlung folgt daher aus dieser BGH-Entscheidung mehr Rechtssicherheit und Beruhigung. Wegen der Allgemeingültigkeit der Argumente wird der Beschluß des BGH auch für andere Rechtsgebiete von Bedeutung sein. (hb)
Description
Keywords
Wohnungseigentumsgesetz, Bewertung, Wohnungseigentümerversammlung, Beschluss, Abstimmung, Beschluss, BGH-Urteil, Recht, Wohnung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 79(1989), Nr.5/6, S.264-265
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wohnungseigentumsgesetz, Bewertung, Wohnungseigentümerversammlung, Beschluss, Abstimmung, Beschluss, BGH-Urteil, Recht, Wohnung