Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung.

Boorberg
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Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0942-5454

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 4381

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Soll eine öffentliche Zustellung nach § 203 Abs.1 ZPO bewirkt werden, ist es für die Zulässigkeit des Antrags ausreichend, wenn Nachforschungen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt und der zuletzt zuständigen Poststelle ergebnislos verlaufen und Zustellungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgelangt sind. Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 16.1.2001 - 12 W 43/00 - Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report (NJW-RR) 2001 S.1148. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 175-176/Randnr.81

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