Fragen aus dem Recht der Wohnungsbaugenossenschaften.
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1960
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SEBI: FE 943
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Zusammenfassung
Obwohl sich die Anfänge der deutschen Baugenossenschaftsbewegung bis weit in das vorige Jahrhundert zurückverfolgen lassen, setzt die Entfaltung der deutschen Wohnungsbaugenossenschaften doch erst mit dem Jahre 1889 ein, als der Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit bot, sich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu organisieren und von den Trägern der Sozialversicherung zinsgünstige Darlehen aufzunehmen. In der Untersuchung wird nach einem allgemeinen Überblick und nach der Darstellung des genossenschaftlichen Nutzungsrechts - der sogenannten Genossenmiete - besonders auf Rechtsfragen eingegangen, die sich dadurch ergeben, daß der Genossenverband in Beziehungen und Konflikte mit der Familien- bzw. Ehegemeinschaft gerät. Innerhalb dieses Fragenbereichs wiederum wird das Schwergewicht darauf gelegt, zu ergründen, ob und mit welcher Modifikation die Hausratsverordnung auf die eheliche Genossenschaftswohnung anzuwenden ist. chb/difu
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Erlangen-Nürnberg: (1960), XIV, 57 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1960)