Rechtsstellung von Streikposten.
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SEBI: 89/1173
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Für die Gewerkschaften ist das Einsetzen von Streikposten von jeher eines der unerläßlichen kampftaktischen Mittel zur Gestaltung eines Streiks. Nicht selten führen die Aktionen der Streikposten gegen Arbeitswillige, Zulieferer u. a. zu Auseinandersetzungen, sogar zu gewalttätigen Eskalationen. In diesem Zusammenhang beleuchtet der Autor die Rechtsstellung der Gewerkschaften. Im Anschluß an die Definition des Streikpostens erörtert er Art. 9 Abs. 3 GG, der die verfassungsrechtliche Garantie des Streikrechts enthält. Hierbei untersucht er u. a. Inhalt und Grenzen des Streikrechts. Ferner analysiert er, inwiefern sich Streikposten strafbar machen können, z. B. wegen Nötigung (Pargr. 240 StGB), Beleidigung (Pargr. 185 StGB) etc. und inwieweit das Streikrecht mit dem Polizeirecht in Berührung kommt, z. B. bei Inanspruchnahme der Streikposten durch die Polizei. Der Autor setzt sich mit den Rechtsbeziehungen der Streikposten zu den Personen auseinander, mit denen sie durch ihre Tätigkeit in Berührung kommen, wie z. B. zu den Arbeitswilligen. Abschließend behandelt er die besonderen Personengruppen der nichtorganisierten Arbeitnehmer. gzi/difu
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Streik, Streikrecht, Streikposten, Arbeitskampf, Gewerkschaft, Strafrecht, Polizeirecht, Arbeitsrecht, Polizei, Verband, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Frankfurt/Main: Lang (1988), XXXI, 228 S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1988)
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Streik, Streikrecht, Streikposten, Arbeitskampf, Gewerkschaft, Strafrecht, Polizeirecht, Arbeitsrecht, Polizei, Verband, Verfassungsrecht, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 742