Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Gemeindegebiet.
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1988
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SEBI: 88/5944
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Zusammenfassung
Nach der Definition der Arbeit handelt es sich bei Vergnügungsstätten im bauplanungsrechtlichen Sinne um Anlagen und Betriebe, die im Dienstleistungsbereich gewerbsmäßig, ohne ausschließlich und hauptsächlich Getränke und Speisen darzubieten, der Unterhaltung dienen, Veranstaltungen durchführen oder ein bestimmtes Triebverhalten ansprechen und dabei weder ein höheres Interesse an Kunst, Kultur und Wissenschaft noch sportliche Zwecke verfolgen. Die Abhandlung befaßt sich unter Ausblendung der gewerbe- und bauordnungsrechtlichen Aspekte mit den bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsproblemen, die mit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in Gemeinden verbunden sind. Dabei werden die Planungsinstrumentarien, die den Kommunen zur Verfügung stehen, erläutert, andererseits auch die Grenzen aufgezeigt, die sich aus diesen Vorgehensweisen ergeben. Abgesehen von kurzfristigen "Erfolgen" durch eine drastische Anhebung der Vergnügungssteuer, bietet das Bauplanungsrecht die langfristige, von einem ausgewogenen Planungskonzept getragene Möglichkeit, städtebaulich unerwünschte Entwicklungen zu vermeiden. Anhand praktischer Überlegungen werden diese Planungsalternativen verdeutlicht, wobei ein sog. einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch ausreichende Grundlagen eröffnet. chb/difu
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Göttingen: WiRe Verlagsgesellschaft mbH für Wirschafts- und Steuerrecht (1988), XVIII, 293 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1988)