Anforderungen der Anstellungsträger an die Sozialarbeit in der Altenhilfe.
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1980
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SEBI: 80/5158
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In seinem Referat über die Anforderungen von Institutionen, die Sozialarbeiter im Bereich Altenhilfe einstellen, an die Fähigkeiten und Ausbildung von Sozialarbeitern, stellt der Autor zunächst fest, daß derzeit Sozialarbeiter in der offenen, halboffenen und stationären Altenhilfe nebeneinander her arbeiten. Als charakteristische Tätigkeitsbereiche der offenen und halboffenen Sozialarbeit nennt er die des Beraters, des Animateurs, des Anleiters, des Gesprächspartners und des Organisators und folgert aus diesen Anforderungen, daß weniger Spezialisten als Generalisten gebraucht werden. Wird der Sozialarbeiter als Regionalreferent eingesetzt, muß er wissen, wie eine Regionalplanung in Angriff genommen wird, wie regionale Schulungen durchgeführt werden etc. Als Leiter eines Altenpflegeheims werden Anforderungen wie Verantwortung und Kontrolle, Personalführung und Konfliktlösung genannt. Diesen Anforderungen sollen die Fachhochschulen mit Projekten Rechnung tragen. st/difu
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Schlagwörter
Altenhilfe , Berufsbild , Sozialarbeit , Methode , Anforderung , Arbeitgeber , Kirche , Altenpflegeheim
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In: Balluseck, Hilde von: Sozialarbeit und Altenhilfe, Bericht über eine Tagung des Deutschen Zentrums für Altersfragen e.V. vom 12. bis 14.November 1979 in Berlin.Hrsg.: Balluseck, Hilde von., Berlin: (1980), S. 96-104,
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Altenhilfe , Berufsbild , Sozialarbeit , Methode , Anforderung , Arbeitgeber , Kirche , Altenpflegeheim
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Beiträge zur Gerontologie und Altenarbeit; 24