Die Geltendmachung von Geldforderungen im Verwaltungsrecht.
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SEBI: Ser 490-58
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Zusammenfassung
Für die Verwaltungsbehörden dürfte es von besonderer Bedeutung sein, welche Möglichkeiten ihr zur Verfügung stehen, um Geldforderungen des Staates gegen Zivilpersonen geltend zu machen. Es ist oft unklar, ob die Behörde im Wege des Leistungsbescheides vorgehen kann oder sich im Klagewege einen vollstreckbaren Titel verschaffen muß. Die dazu vertretende Auffassung, daß die Behörde jederzeit verbindlich und einseitig durch Verwaltungsakt vorgehen könne, ist mit der zunehmenden Bedeutung des Gesetzesvorbehaltes (kein Eingriff ohne gesetzliche Grundlage) nicht mehr haltbar. Es ist daher fraglich, ob es Rechtsgebiete gibt, in denen ohne spezielle gesetzliche Grundlage durch Leistungsbescheid vorgegangen werden darf. Die Arbeit untersucht dabei das Wesen und die Art der staatlichen Geldforderungen, um dadurch praktische Ergebnisse für die Durchsetzung von Geldforderungen im besonderen Gewaltverhältnis (z.B. Schadenersatz und Erstattungsansprüche gegen Beamte) bzw. im jedermann verpflichtenden allgemeinen Gewaltverhältnis (z.B. Steuern, Gebühren und Kosten) zu erzielen. kp/difu
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Geldforderung, Geltendmachung, Öffentliches Recht, Leistungsbescheid, Gewaltverhältnis, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Berlin: Duncker & Humblot (1967), 136 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1967)
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Geldforderung, Geltendmachung, Öffentliches Recht, Leistungsbescheid, Gewaltverhältnis, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung
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Schriften zum öffentlichen Recht; 58