Nichtanwendbarkeit des Grundsatzes der Trennung von Wohnen und Gewerbe bei der Beplanung eines Bestandsgebietes. VwGO § 86 I.BauGB §§ 1, 214 III.BVerwG, Beschluß v.20.1.1992 - 4 B 71.90, OVG Münster.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
1. Bei der Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage gilt der Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe nicht ausnahmslos. 2. Ein Mangel im Abwägungsvorgang ist nicht schon dann offensichtlich im Sinne von § 214 III Satz 2 BauGB, wenn er sich aus den Aufstellungsvorgängen ergibt. 3. Für die Annahme, ein Mangel im Abwägungsvorgang sei im Sinne von § 214 III Satz 2 BauGB auf das Abstimmungsergebnis von Einfluß gewesen, genügt bei einem einstimmigen Ratsbeschluß über den Bebauungsplan nicht die bloße Vermutung, einzelne Ratsmitglieder wären bei Vermeidung des Mangels für eine andere Lösung aufgeschlossen gewesen, soweit die Leitsätze. Eine im Jahr 1968 bauaufsichtlich genehmigte Großmarkthalle soll für den Einzelhandel genutzt werden. Bauvoranfrage und Klage blieben erfolglos. Das Berufungsgericht hat sein Urteil von 1985 damit begründet, daß der zugrundeliegende Bebauungsplan mangels ausreichender Begründung und Fehlern bei der Bekanntmachung nichtig sei. Der erkennende Senat des BVerwG verwies zurück, der Begründungsmangel sei unbeachtlich gewesen. Mit Urteil vom 18.12.1989 hat das Berufungsgericht die Berufung des Klägers erneut zurückgewiesen. Bei Gültigkeit des Bebauungsplans scheitere die geplante Nutzungsänderung an § 11 III BauNVO 1987. Der Bebauunsplan leide an einem Abwägungsfehler, der Rat habe von der Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamts keine Kenntnis erhalten und die Konfliktsituation zwischen Wohnen und Gewerbe unzureichend gelöst. Das BVerwG vierwies zurück. (wb)
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Bebauungsplan, Wohnen, Gewerbe, Gemengelage, Nutzungskonflikt, Abwägung, Rechtsprechung, Nutzungsmischung, Trennung, Fehler, Gemeinderatsbeschluss, Rechtswirksamkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 15(1992), Nr.3, S.138-139
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Bebauungsplan, Wohnen, Gewerbe, Gemengelage, Nutzungskonflikt, Abwägung, Rechtsprechung, Nutzungsmischung, Trennung, Fehler, Gemeinderatsbeschluss, Rechtswirksamkeit, BVerwG-Urteil, Recht, Baunutzungsverordnung