Bebauungsrecht. Zur Zulässigkeit einer nach § 34 Absatz 1 Bundesbaugesetz zu beurteilenden sogenannten Hinterlandbebauung. Bebauungsrecht Bundesbaugesetz 1979 § 34 Absatz 1. Aus der Rechtsprechung.
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1982
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
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Zusammenfassung
Der Kläger ist Eigentümer eines rund 2.700 qm großen Grundstücks. Es ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. Der Kläger möchte im rückwärtigen Grundstücksteil ein weiteres zweigeschossiges Wohnhaus errichten. § 34 Absatz 1 BBauG 1979 verlangt in seinen hier interessierenden Tatbestandsmerkmalen, dass sich jedes Vorhaben auch in der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das angefochtene Urteil verneint, dass dies beim Vorhaben des Klägers zutrifft. -y-
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Bundesbaublatt 30(1981)Nr.8, S.554-555, Lit.