Örtliche und bauliche Voraussetzungen zur Verkehrsberuhigung mit Zeichen 325/326 StVO. Local and constructive conditions of pacified traffic according to StVO sign 325/326; Paralleltitel.
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Zusammenfassung
Nach Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in einem Großversuch in Nordrhein-Westfalen konnte erreicht werden, dass Unfall- und Konfliktsituationen verringert, die Zufriedenheit der Anwohner mit ihrer Umwelt erhöht und Verkehrsemissionen abgebaut werden konnten. Die Träger der Straßenbaulast wurden verpflichtet, bei der Planung und Einrichtung von Straßen die Belange des Städtebaues und der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Hinsichtlich der praktischen Anwendung bestehen noch sehr verschiedene Auffassungen. Hier geht es um die Voraussetzungen zur Verkehrsberuhigung mit Zeichen 325/326 StV. Erörtert werden folgende Fragen: straßenverkehrsrechtliche Unterschiede; Anordnungsbefugnis der Straßenverkehrsbehörden; niveaugleicher Vollausbau oder Teilausbau; Geschwindigkeitsniveau, Straßenmöblierung und Hindernisse; Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung; Parken im verkehrsberuhigten Bereich. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehrsberuhigung, Verkehrsberuhigte Zone, Beschilderung, Straßenverkehrsrecht, Ausbau, Gestaltung, Verkehrsfläche, Verkehrsbelastung, Parken, Verkehrszeichen, Anordnung, Vollausbau, Teilausbau, Geschwindigkeitsverhalten, Straßenmöblierung, Hindernis, Straßenverkehr
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Straßenverkehrstechnik, Bonn 28(1984), Nr.6, S.224-227
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Verkehrsberuhigung, Verkehrsberuhigte Zone, Beschilderung, Straßenverkehrsrecht, Ausbau, Gestaltung, Verkehrsfläche, Verkehrsbelastung, Parken, Verkehrszeichen, Anordnung, Vollausbau, Teilausbau, Geschwindigkeitsverhalten, Straßenmöblierung, Hindernis, Straßenverkehr