Beweismaß und Beweislast im Asylrecht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 90/1856
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Asylberechtigung wird nach geltender Rechtslage in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Damit stellt sich in jedem Fall, in dem sich ein Ausländer den deutschen Behörden als Flüchtling zu erkennen gibt, das Problem des Nachweises der politischen Verfolgung. Die Beweisfrage stellt sich daher als die eigentlich Schnittstelle zwischen der materiell-rechtlichen Asylrechtsverbürgung und deren Verwirklichung im vorgeschalteten Asylverfahren dar. Die Untersuchung klärt zunächst die methodischen und dogmatischen Grundfragen des Beweismaßes und der Beweislast, soweit die theoretische Grundlegung sich konkret auf die Entscheidung der asylspezifischen Beweisprobleme auswirkt. Dabei wird besonderes Gewicht darauf gelegt, die neueren Erkenntnisse des in der dogmatischen Durchdringung dem öffentlichen Recht insoweit überlegenen Zivilprozesses zu berücksichtigen, diese aber anhand der verfassungsrechtlichen Wertungen, insbesondere der Grundentscheidung für ein Grundrecht auf Asyl, zu überprüfen und zu modifizieren. alf/difu
Description
Keywords
Beweis, Beweismaß, Beweislast, Verfolgung, Asylrecht, Asylbewerber, Asylverfahren, Rechtsprechung, Ausländerrecht, Grundrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
München: Beck (1990), XIII, 173 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1988)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Beweis, Beweismaß, Beweislast, Verfolgung, Asylrecht, Asylbewerber, Asylverfahren, Rechtsprechung, Ausländerrecht, Grundrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Münchener Universitätsschriften. Reihe der Juristischen Fakultät; 79