Anrechnung einer Wohngeldnachzahlung auf die laufende Sozialhilfe.
Boorberg
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Wohngeldnachzahlung dient demselben Zweck wie die laufende Sozialhilfe und ist deshalb nach § 76 Abs.1 BSHG als Einkommen anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt des Zuflusses, Zeitraumidentität mit der gewährten Sozialhilfe ist nicht erforderlich. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Berufungsverfahren entschieden: Beschluss vom 17.3.2004 - 12 S 1615/03 (bisher nicht veröffentlicht). Er schloss sich damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 9
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Seiten
S. 279-281/Rdnr.133